Wie man in den Wald hineinruft…

… so schallt es zurück.

Diese, wahrscheinlich schon ziemlich alte, Lebensweisheit hat sich Jens Scholz bzw. sein Anwalt Udo Vetter wohl zu Herzen genommen. Wie schon geschrieben, bekam Jens eine email von einem von der Firma Euroweb beauftragten Anwalt. Nun wird “zurückgeschossen” und zwar mit den gleichen Waffen. Udo Vetter schrieb dem Anwalt:

[...]Mit diesen unwahren Behauptungen hat Ihre Mandantschaft Ihrerseits das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten verletzt. Wir fordern Sie daher namens unseres Mandanten auf, bis

spätestens zum 27.03.2006

rechtsverbindlich zu erklären, dass unser Mandant durch seine Beiträge und Kommentare auf seiner Internetseite www.jensscholz.com kein schädigendes Verhalten gegenüber Ihrer Mandantschaft gezeigt hat, nicht in verschiedenen Beiträgen und Kommentaren unwahre und beleidigende Behauptungen über Ihre Mandantschaft verbreitet hat, die Ihre Mandantschaft auf das übelste herabwürdigen und verunglimpfen würden und Ihre Mandantschaft auch nicht unter Behauptung unwahrer Tatsachen angeschwärzt hat.

Die Kosten dieser Abmahnung haben Sie als Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG zu tragen. [...]

Die Kosten belaufen sich dann summa sumarum auf 254,62 Euro. Ist ja günstig. Dafür bekommt man nichtmal eine Webseite bei Euroweb gestaltet.

Einerseits finde ich ja eine solche “Auge um Auge, Zahn um Zahn”-Mentalität ein klein wenig lächerlich, aber die Idee den Abmahner wegen des Abmahnens abzumahnen ist einfach großartig.

Leave a Reply